Häufige Fragen

Vor allem für Familienzusammenführung, die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern, Einbürgerung, die Eintragung der Ehe im Personenstandsregister (Registro Civil), Scheidungen mit Auslandsbezug und Erbschaftsverfahren.
Ja. Stammt sie aus einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, genügt die Apostille; in allen anderen Fällen ist eine konsularische Legalisation erforderlich. Dieser Vermerk wird ebenfalls übersetzt; besorgen Sie daher zuerst das vollständige Dokument.
Ja. Sie wird von einem vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (MAEC) ernannten vereidigten Übersetzer-Dolmetscher (traductor-intérprete jurado) unterzeichnet und trägt dessen Siegel auf jeder Seite. Dieses Format akzeptieren Register, Gerichte und Ausländerbehörden.
Zählen Sie alle beschriebenen Seiten, einschließlich Apostille und Stempeln auf der Rückseite: Sie alle sind Teil des Dokuments und werden übersetzt. Im Zweifel senden Sie uns den vollständigen Scan, und wir bestätigen es Ihnen vor Beginn.

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