Bei Abweichungen ist die spanische Fassung maßgeblich.
Diese Bedingungen regeln die Beauftragung von Dienstleistungen für beeidigte Übersetzungen über die Website juradoc.es. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, sie gelesen und akzeptiert zu haben.
1. Anbieter
DOCUTRAD, SAS mit einem Stammkapital von 1.000 €, eingetragen im Handelsregister Paris unter der Nr. 106 245 426, mit Sitz in 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris (Frankreich), tätig unter der Marke Juradoc. Kontakt: contact@juradoc.es. Vollständige Angaben im Impressum.
2. Gegenstand der Leistung
Die Leistung besteht in der beeidigten Übersetzung des vom Kunden bereitgestellten Dokuments. Ist die Übersetzung für die spanische Verwaltung bestimmt, wird sie von einem vereidigten Übersetzer-Dolmetscher (traductor-intérprete jurado) angefertigt, der vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (MAEC) ernannt wurde, und trägt dessen Bestätigungsvermerk, Unterschrift und Siegel. Ist das Dokument für ein anderes Land bestimmt, wird sie von dem Übersetzer unterzeichnet, der von der zuständigen Behörde dieses Landes zugelassen ist.
Die Standardlieferung erfolgt als elektronisch signierte PDF-Datei. Seit 2020 erkennt das Sprachendienstbüro des Ministeriums (Oficina de Interpretación de Lenguas) die qualifizierte elektronische Signatur des vereidigten Übersetzers an. Der Versand des Papierexemplars ist eine optionale Leistung, die der Bestellung hinzugefügt werden muss.
Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der empfangenden Stelle und garantiert nicht die Annahme des Dokuments, wenn diese von Anforderungen abhängt, die nicht die Übersetzung betreffen, etwa Legalisation, Apostille oder Gültigkeit des Originals.
3. Bestellung
Der Kunde wählt das Dokument, gibt Ausgangs- und Zielsprache an, lädt die Datei hoch und bestätigt die Bestellung. Der Vertrag kommt mit der per E-Mail versandten Bestellbestätigung zustande. Ist die Datei unleserlich oder entspricht die Seitenzahl nicht den Angaben, nimmt der Anbieter vor Beginn der Arbeit Kontakt mit dem Kunden auf.
4. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Seite der jeweiligen Leistung angegebenen Preise in Euro einschließlich Steuern. Abrechnungseinheit ist die Seite, d. h. jede beschriebene Seite des Dokuments einschließlich Stempeln, Vermerken und Apostille. Optionale Leistungen wie der Postversand werden gesondert berechnet.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt bei der Bestellung über die auf der Zahlungsseite angebotenen Zahlungsmittel. Die Arbeit beginnt nach Bestätigung der Zahlung. Die Rechnung wird automatisch ausgestellt und kann jederzeit unter contact@juradoc.es angefordert werden.
6. Lieferfrist
Die Lieferfrist wird dem Kunden vor Beginn der Arbeit mitgeteilt und hängt von der Seitenzahl, der Sprachkombination und der Verfügbarkeit des zugelassenen vereidigten Übersetzers ab. Die Frist beginnt mit der Bestätigung der Zahlung und dem Eingang eines lesbaren und vollständigen Dokuments.
7. Widerrufsrecht
Verbraucher haben grundsätzlich vierzehn (14) Kalendertage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gemäß Artikel 102 der Neufassung des spanischen Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer (Real Decreto Legislativo 1/2007).
Die beeidigte Übersetzung ist jedoch eine auf das konkrete Dokument des Kunden zugeschnittene Leistung. Daher gilt:
- verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt er, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Ausführung verliert, gilt die Ausnahme nach Artikel 103 Buchst. a) der genannten Neufassung;
- da es sich um eine eindeutig personalisierte Leistung handelt, ist zudem die Ausnahme nach Artikel 103 Buchst. c) anwendbar.
Solange der Übersetzer mit der Arbeit nicht begonnen hat, kann die Bestellung storniert werden und wird vollständig erstattet. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an contact@juradoc.es.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde muss ein vollständiges und lesbares Dokument bereitstellen, die genaue Schreibweise der Eigennamen wie in seinem Ausweisdokument angeben und die empfangende Stelle nennen. Korrekturen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Kunden können erneut berechnet werden.
9. Beanstandungen und Vertragswidrigkeit
Der Kunde hat ab der Lieferung vierzehn (14) Tage Zeit, Übertragungsfehler, Auslassungen oder Formatmängel zu melden, die dem Anbieter zuzurechnen sind. Diese Korrekturen erfolgen kostenlos und schnellstmöglich. Die gesetzliche Gewährleistung nach den Verbraucherschutzvorschriften bleibt davon unberührt.
10. Haftung
Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Übersetzung. Er haftet nicht für Schäden infolge einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Einreichung, einer fehlenden Apostille oder Legalisation des Originals oder der Zulassungskriterien einer Stelle. Keine Bestimmung dieser Klausel schließt die Haftung aus, die das Gesetz gegenüber Verbrauchern zwingend vorschreibt.
11. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
Die Dokumente werden vertraulich behandelt; Zugriff haben nur die erforderlichen Mitarbeiter und der mit dem Auftrag betraute vereidigte Übersetzer, der der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
12. Höhere Gewalt
Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, gilt dies nicht als Nichterfüllung. In diesem Fall wird der Kunde informiert und kann, wenn die Verzögerung mit seinem Verfahren nicht vereinbar ist, die Bestellung stornieren und eine Erstattung erhalten.
13. Anwendbares Recht und Beschwerden
Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen des spanischen Rechts (Artikel 6 der Rom-I-Verordnung). Beschwerden können an contact@juradoc.es, an die Verbraucherschutzstellen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft oder an das spanische Verbraucherschiedssystem (Sistema Arbitral de Consumo) gerichtet werden. Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung ist seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr in Betrieb.