Häufige Fragen

Ja, sofern Sie es bei einer Behörde vorlegen, deren Amtssprache nicht die Sprache des Zeugnisses ist. Das ist bei Einbürgerungs-, Aufenthalts-, Visums- und Adoptionsverfahren sowie bei Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst (oposiciones) üblich.
Ja, wenn das Dokument in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens verwendet werden soll. Die Apostille ist Teil des Dokuments und wird mitübersetzt; besorgen Sie sie daher am besten, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben.
Sie wird von einem vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (MAEC) ernannten vereidigten Übersetzer-Dolmetscher (traductor-intérprete jurado) angefertigt und trägt dessen Unterschrift und Siegel. Seit 2020 erkennt das Sprachendienstbüro des Ministeriums (Oficina de Interpretación de Lenguas) die qualifizierte elektronische Signatur an: Das PDF ist ebenso gültig wie das Papierexemplar.
Laden Sie den Scan oder das Foto des Zeugnisses über das Formular auf dieser Seite hoch und geben Sie Ausgangs- und Zielsprache an. Sie erhalten die beeidigte Übersetzung als signiertes PDF. Wenn Sie das gesiegelte Papierexemplar benötigen, fügen Sie den Postversand hinzu.

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Postversand der beeidigten Übersetzung in Papierform, Juradoc

Postversand der Übersetzung in Papierform

Die beeidigte Übersetzung wird immer als PDF mit elektronischer Signatur geliefert, die seit 2020 von der spanischen Verwaltung anerkannt wird.Wenn Sie zusätzlich das Papierexemplar mit Originalunterschrift und -siegel benötigen, wählen Sie diese Option: Wir senden es Ihnen per Einschreiben an jede Adresse in Spanien.
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